Eine wirksame Methode zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten ist die Impfung, die das Immunsystem zur Bildung von Antikörpern anregt und die Immunität des Körpers gewährleistet. Dank der Impfungen können wir uns vor vielen gefährlichen Infektionskrankheiten und deren Komplikationen schützen. Die Durchführung von Impfungen wird durch das Gesetz vom 5. Dezember 2008 über die Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionen und Infektionskrankheiten beim Menschen (Amtsblatt Nr. 234, Pos. 1570) geregelt, das jährlich aktualisiert wird.

Das Schutzimpfungsprogramm für 2014 umfasst folgende Maßnahmen:

1. Pflichtimpfungen (diese werden aus dem Haushalt des Gesundheitsministers finanziert):
a. Obligatorische Impfung von Kindern und Heranwachsenden.
b. Obligatorische Impfung von besonders ansteckungsgefährdeten Personen.
2. Empfohlene Impfungen – nicht vom Gesundheitsministerium finanziert.

Damit die Impfung wirksam ist, ist es manchmal notwendig, mehrere Dosen in angemessenen Abständen zu verabreichen. Viele Impfungen werden im gleichen Alter (Lebensjahr/Woche/Monat) mit dem so genannten Kombinationsimpfstoff durchgeführt, um das Kind nicht mehreren Injektionen auszusetzen.

Gegen welche Krankheiten und wann werden Impfungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt?

  • 1. Tuberkulose – innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt.
    2. Hepatitis B – innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt, weitere Dosen im Alter von 2 Monaten und 7 Monaten.
    3. Diphtherie: 4 Dosen der Erstimpfung: im Alter von 7-8 Wochen, mit 3-4 Monaten, mit 5-6 Monaten, mit 16-18 Monaten. Danach 3 Auffrischungsimpfungen: im Alter von 6 Jahren, im Alter von 14 Jahren und im Alter von 19 Jahren.
    4. Tetanus: 4 Dosen der Erstimpfung: im Alter von 2 Monaten, im Alter von 3-4 Monaten, im Alter von 5-6 Monaten, im Alter von 16-18 Monaten. Danach 3 Auffrischungsimpfungen: im Alter von 6 Jahren, im Alter von 14 Jahren und im Alter von 19 Jahren.
    5. Pertussis: 4 Dosen der Erstimpfung: im Alter von 2 Monaten, im Alter von 3-4 Monaten, im Alter von 5-6 Monaten, im Alter von 16-18 Monaten. Eine Auffrischungsdosis im Alter von 6 Jahren.
    6. Haemofilus influenzae Typ b (Hib) Infektion: 4 Dosen: im Alter von 7-8 Wochen, 3-4 Monaten, 5-6 Monaten, 16-18 Monaten.
    7. Poliomyelitis: im Alter von 3-4 und 5-6 Monaten, im Alter von 16-18 Monaten. Später eine Auffrischungsdosis im Alter von 6 Jahren.
    8. Masern: im Alter von 13-14 Monaten, im Alter von 10 Jahren.
    9. Mumps: im Alter von 13-14 Monaten, im Alter von 10 Jahren.
    10. Röteln: im Alter von 13-14 Monaten, im Alter von 10 Jahren.

Gegen welche Krankheiten werden Impfungen für Personen mit besonderem Infektionsrisiko durchgeführt?

  • 1. Die Impfung gegen Hepatitis B ist für nicht geimpfte Personen der folgenden Risikogruppen obligatorisch
    a. Schüler und Studenten an medizinischen Hochschulen oder anderen Universitäten, an denen eine medizinische Ausbildung stattfindet,
    b. Personen, die durch den Kontakt mit einer mit dem Hepatitis-B-Virus infizierten Person besonders ansteckungsgefährdet sind
    c. Personen, die mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert sind
    d. Personen in medizinischen Berufen, die einer Infektion ausgesetzt sind.
    2. Die Pneumokokken-Impfung ist obligatorisch für:
    a. Kinder im Alter von 2 Monaten bis 5 Jahren: nach einer Verletzung oder mit einem Defekt des zentralen Nervensystems, der mit einem Verlust von Liquor einhergeht; HIV-infiziert; nach einer Knochenmarktransplantation, vor oder nach einer Transplantation innerer Organe oder vor oder nach einer Cochlea-Implantation;
    b. kinder im Alter von 2 Monaten bis zum Alter von 5 Jahren, die an: chronische Herzerkrankungen; immunhämatologische Erkrankungen, einschließlich idiopathische Thrombozytopenie, akute Leukämie, Lymphome, kongenitale Sphärozytose; kongenitale Asplenie, Milzfunktionsstörungen, nach Splenektomie oder nach immunsuppressiver Behandlung; chronisches Nierenversagen und rezidivierendes nephrotisches Syndrom; primäre Immunstörungen; Stoffwechselerkrankungen, einschließlich Diabetes mellitus; chronische Lungenerkrankungen, einschließlich Asthma;
    c. Kinder im Alter von 2 Monaten bis 12 Monaten, die vor der 37. Schwangerschaftswoche oder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.500 g geboren wurden.
    3. Die Impfung gegen Diphtherie wird in Risikogruppen durchgeführt, d. h. in Einzelfällen, bei Personen, die mit Diphtheriekranken in Kontakt stehen, oder je nach epidemiologischer Situation.
    4. Die Impfung gegen Windpocken ist für Risikogruppen obligatorisch:
    a. Kinder bis zu 12 Jahren: mit Immunschwäche und hohem Risiko einer schweren Erkrankung; mit akuter lymphatischer Leukämie in Remission; mit HIV infiziert; vor einer immunsuppressiven Behandlung oder Chemotherapie;
    b. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren aus dem Umfeld der oben genannten Personen, die keine Windpocken gehabt haben;
    c. andere als die oben genannten Kinder unter 12 Jahren, die einer Infektion aufgrund von Umweltfaktoren ausgesetzt sind, insbesondere aufgrund des vorübergehenden oder ständigen Aufenthalts in gemeinsam genutzten Räumen, die eine Übertragung des Virus und den Ausbruch einer Epidemie ermöglichen, insbesondere in Pflegeheimen, Kinderheimen, Kindergärten und anderen Einrichtungen, in denen das Kind betreut wird.
    5. Die Tollwutimpfung sollte durchgeführt werden: auf individueller Basis; bei Personen, die mit einem tollwutinfizierten oder tollwutverdächtigen Tier in Kontakt waren.
    6. Die Impfung gegen Tetanus sollte durchgeführt werden: je nach individueller Indikation, bei Verletzten, die einer Tetanusinfektion ausgesetzt sind, und je nach epidemiologischer Situation.

Gegen welche Krankheiten werden Impfungen empfohlen? Einige Krankheiten sind im Folgenden aufgeführt:

  • 1. Die Impfung gegen Pneumokokken (Bakterien, die die häufigsten Infektionen der Atemwege, Meningitis und auch Sepsis verursachen) wird empfohlen für
    – kinder im Alter von 2 Monaten bis 5 Jahren;
    – kinder im Alter von 2 Monaten bis 5 Jahren, die zu Risikogruppen gehören, z. B. Krippen- oder Kindergartenkinder oder Kinder mit chronischen Krankheiten, einschließlich Immunstörungen;
    – personen im Alter von 50 Jahren und darüber
    – kinder über 2 Jahre und Erwachsene in Risikogruppen (u. a. mit angeborener oder erworbener Immunschwäche, Sichelzellenanämie, Asplenie, HIV, chronischen Herzerkrankungen, Lungenerkrankungen (einschließlich Asthma und COPD), Nierenerkrankungen, Lebererkrankungen, Krebs, Liquorverlust, Diabetes, Alkoholismus, Nikotin, Organ- oder Knochenmarktransplantation, Cochlea-Implantation, ältere Bewohner von Pflegeheimen.
    2. Gegen das humane Papillomavirus (HPV) (das u. a. Gebärmutterhalskrebs verursachen kann). Der Impfstoff gegen die HPV-16- und HPV-18-Typen soll präkanzeröse Läsionen der Genitalorgane (Gebärmutterhals, Vulva, Vagina) und Gebärmutterhalskrebs im Zusammenhang mit den HPV-16- und HPV-18-Typen verhindern. Der Impfstoff kann bei Frauen und Mädchen ab 9 Jahren eingesetzt werden. Der zweite Typ, ein gegen HPV-16, HPV-18, HPV-6 und HPV-11 gerichteter Impfstoff, wird für Frauen und Mädchen ab 9 Jahren sowie für Männer und Jungen ab 9 Jahren zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs, Gebärmutterhalskrebs und Condyloma acuminatum empfohlen.
    3. Die Grippeimpfung wird empfohlen für:
    a. chronisch kranke Patienten, z. B. Asthma, Diabetes, Kreislauf- und Atemwegsversagen, Nierenerkrankungen,
    b. in immungeschwächten Zuständen,
    c. über 55 Jahre alt sind,
    d. Beschäftigte des Gesundheitswesens,
    e. Angestellte in Schulen, im Handel, im Transportwesen und andere Personen, die einer großen Anzahl von Menschen ausgesetzt sind.
    4. Die Impfung gegen Hepatitis A wird empfohlen für:
    a. Personen, die in Länder mit hoher und mittlerer Endemizität von Hepatitis-A-Fällen reisen,
    b. Personen, die in der Produktion und im Vertrieb von Lebensmitteln, in der Entsorgung von Siedlungsabfällen und flüssigen Abfällen sowie in der Instandhaltung der zu diesem Zweck verwendeten Geräte beschäftigt sind,
    c. Kinder und Jugendliche im Vorschul- und Schulalter, die nicht an Hepatitis A erkrankt sind.
    5. Die Impfung gegen Rotaviren wird für Kinder im Alter von 6 Wochen bis 24 Wochen empfohlen.
    6. In Polen wird die Impfung gegen Meningokokken empfohlen für: Kinder ab 2 Monaten, 12 bis 24 Monate, Kinder ab 2 Monaten in Risikogruppen für Immunschwächekrankheiten und besonders gefährdete Jugendliche sowie Personen über 65 Jahre.
    7. Die Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird für Personen empfohlen, die in Gebieten mit hohem FSME-Vorkommen leben, insbesondere für Forstarbeiter, stationierte Militärangehörige, Feuerwehrleute und Grenzschutzbeamte, Landwirte, junge Menschen in der Ausbildung, Touristen und Camper.

quelle: Ministerium für Familie, Gesundheit und soziale Angelegenheiten der Woiwodschaft Kleinpolen